Unfallgutachten (Haftpflichtgutachten)

Sie hatten unverschuldet ein Schaden durch einen dritten erlitten?

Sie hatten mit Ihrem Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad, Roller, Fahrrad E-Bike usw.) einen unverschuldeten Unfall und benötigen nun verlässliche Werte für die Schadenabwicklung?

Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen.

Ein Gutachten dient der Feststellung der Schadensart sowie der Schadenshöhe, darüber hinaus einiger weiterer Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugrestwert, einer Wertminderung, einer Wertver und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung, die dem Geschädigten zusteht.

Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständiger und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die entsprechenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens.

In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme am gleichen Tag der Beauftragung. Meistens am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post oder E-Mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet.

Dank unseres umfangreichen Netzwerks von Kfz-Sachverständigen sind wir in der Lage, Autos in ganz Deutschland innerhalb von 48 Stunden zu begutachten.

Was sollten Sie noch wissen?

Sie haben zwei Möglichkeiten zur Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung:

1. Fiktive Schadensabrechnung basierend auf dem Gutachten des Kfz-Sachverständigen: Die Versicherung kann den Schaden begleichen, auch wenn das Fahrzeug vorerst nicht repariert wird. Die

Mehrwertsteuer kann jedoch nur erstattet werden, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.

2. Abrechnung nach sofortiger Reparatur: Der Schaden wird anhand des Gutachtens in einer Fachwerkstatt repariert und die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.

Es können zusätzlich folgende Ansprüche aus einem Schadenfall entstehen:

  • Auslagenpauschale
  • Sachschaden am Fahrzeug
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Arztkosten
  • Standkosten
  • Verdienstausfall
  • Finanzierungskosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Entsorgung
  • Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

Wir arbeiten eng zusammen mit den spezialisierten Rechtsanwälten, die oben aufgelistete Ansprüche überprüfen, gegebenenfalls machen sie geltend.

Kaskogutachten

Kaskoschaden – selbst verschuldete Unfälle

Bei der Teilkasko und der Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert.

Ein Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug, der unter die Teil- bzw. Vollkasko fällt, kann beispielsweise sein:

• selbstverschuldeter Unfall

• Unfall mit Haarwild

• Glasbruchschäden

• Diebstahlschäden

• Einbruch

• Fahrerflucht Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen.Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen.

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung in den meisten Fällen ausgeschlossen, je nach dem aber was in Ihrem Versicherungsvertrag steht.

Oft wird die Versicherung einen Kostenvoranschlag verlangen, der in Reparaturwerkstätten auch nicht kostenfrei ist. Deswegen empfehlen wir un unser Servive in Anspruch zu nehmen. Der wichtigste Vorteil für Sie dann ist, dass wir unseren Service bei Ihnen zu Hause, oder an einem von Ihnen bestimmten Ort anbieten!!!

Kostenvoranschläge

Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich um eine nachvollziehbare Kalkulation für die Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeugs. Die Kalkulation beinhaltet alle relevanten Daten und Informationen rund um Fahrzeug und Schaden. Er kann durchaus aus mehreren Seiten bestehen, je nach

Größe und Umfang des vorhandenen Schadens.