Restwertermittlung

Mit der Restwertermittlung wird der verbleibende Wert eines Unfallfahrzeugs (Restwert) bestimmt.

Für die Ermittlung des sog. Restwertes sind verschiedene Faktoren maßgebend. Als Sachverständiger mit dem Schwerpunkt Unfallgutachten sind Restwertwertermittlungen unser Tagesgeschäft. Wir greifen für Sie auf einen großen Restwertmarkt mit Kaufinteressenten aller bestehenden Schichten zurück und ermitteln für Sie je nach Bedarf regional, überregional oder international den verbleibenden Restwert Ihres Fahrzeugs.

Wann sollte eine Restwertermittlung durchgeführt werden?

  • Geplanter Verkauf des Unfallfahrzeugs
  • Unsicherheit bezüglich einer Reparaturentscheidung (Reparaturwürdigkeit)
  • Restwert relevant für die Schadenabwicklung
  • Schadenbegrenzung (Sie tragen am Unfall selbst Schuld)